Richtlinien / Weisungen am Fasnachtsumzug

Mit den aktuellen Gesetzes- und Versicherungsbestimmungen, sowie den auch immer grösseren und spektakulären Wagenkombinationen, sind wir gezwungen, Euch über die Richtlinien zu informieren. Haltet Euch daran, um einen reibungslosen Umzug veranstalten zu können.

Wir danken für Euer Verständnis.

 

1.) Gruppen mit einer Konfettikanone oder Ähnlichem:

Gemäss Sprengstoffgesetz ist das Schiessen mit Schiesspulver oder Sauerstoff- Acetylen-Gemisch verboten. Es ist Druckluft oder ein ähnliches Druckmittel zu verwenden

 

2.) Weiter ist es untersagt, Sägemehl oder Änliches gegen die Zuschauer zu werfen. Dies kann zu schweren Verletzungen der Augen und Atemwege usw. führen.

Es dürfen nur reine, entstaubte Konfetti nach Schweizer Standard verwendet werden. Keine Plastifizierte oder ähnlichen Beschichtungen. Sie müssen abbaubar sein. Ebenfalls sind selbsthergestellte Papierschnipsel nicht erlaubt.

 

3.) Wagenkombination und Umzugsfahrzeuge müssen zugelassen und versichert sein.

 

4.) Die Wagenkombination müssen vorne und hinten, links und rechts, je von einer Begleitperson gesichert sein. Je nach Länge und Konstruktion der Kombination, auch zusätzlich seitlich, wenn kein Unterfahrschutz vorhanden ist.

 

5.) Es muss mindestens ein betriebsbereiter Feuerlöscher mitgeführt und griffbereit sein.

 

6.) Den Anweisungen, des uniformierten Personals, ist Folge zu leisten.

 

7.) Beschallungsanlagen sind mit angepasster Lautstärke zu betreiben (Guggen nicht übertönen).

 

8.) Gesetzesgrundlagen für die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren einhalten.

 

9.) Der Veranstalter lehnt bei Unfällen, Diebstahl, Beschädigung etc.

jegliche Haftung ab. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

 

 

Zusätzliche Richtlinien / Weisungen  für den Sujet-Parkplatz nach dem Umzug

 

1.) Abfall und Glas muss nach Hause genommen und entsorgt werden.

 

2.) Bis 18:00 Uhr muss der Parkplatz verlassen werden.

 

 

Gruss und

...es dreifachs JUFALE...

 

Fasnachtsgesellschaft Lenggenwil 

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